Imatges de pàgina
PDF
EPUB

ten zu machen. Er trug seine Absicht im I. 698 19) den : Großen des Reichs vor, und diese waren, wie man annimmt, aus Erkenntlichkeit für seine weise und gelinde Regierung sehr geneigt, sich seinem Verlangen gemäß zu erweisen; oder, wenn nach einer andern Annahme, Egica ein Tyrann war, so willigten die eingeschüchterten Gro ßen, aus Furcht vor seiner Rache, in die Erhebung seis nes Sohnes auf den Königsthron. Gewiß ist, daß Witiza, mit Einstimmung der Großen des Reichs, zu Egi ca's Mitregenten und Thronfolger erklärt ward. Um dieser Wahl mehr Festigkeit und Sicherheit zu geben und dem Witiza Übung in der Regierungskunst zu gestatten, sezte ihn Egica als Regent über das ganze alte Gallecia, über jenes Reich, welches die Sweven gestiftet hatten. Witiza legte seine Hofhaltung in Tuda (Tuy) an, weil ihm die Lage dieser Stadt angenehm schien, und baute in dieser Gegend einige Luftschlösser 20). Nach Tuda hatte Egica den Herzog Fafila von Cantabrien verbannt, weil er der Sohn des Königs Cindaswint's war und Egica von ihm eine Empórung fürchtete. Egica's Sohn, Witiza, lebte mit Fafila's Gemahlin in unerlaubtem Umgange, und auf den Antrieb derselben gab der Ehebrecher dem berühmten Vater des noch berühmteren Pelagius, des Wiederherstellers Spaniens, einen tödtlichen Schlag mit einer Keule 21). Zur Zeit der beiden Könige Egica's und Witiza's, feines Sohnes, ward eine Kirchenversammlung zu Toledo gehalten, auf welcher der Erzbischof Felix von Toledo den Vorsig führte. Die Beschlüsse dieses Concils find verloren gegangen. Nur Isidor von Badajoz gedenkt desselben. Nach der Vermuthung des Ferreras scheint es im I. 699 gehalten worden zu sein, weil es Egica aller Wahrscheinlichkeit nach zur Bestätigung der Wahl seines Sohnes zu seinem Nachfolger halten ließ, und weil es sehr glaublich ist, daß diese Genehmigung in diesem Jahre, welches unmittelbar auf Witiza's Ernennung zum Kronerben folgte, statthatte. Egica, von Alter gebeugt, starb nach der Zeitrechnung der Einen im Monat October des I. 70022), oder nach der wahr:

Der

19) In dem Chron. des Alphonsus Magnus wird die Erhebung Witiza's zum Mitregenten ein Jahr früher, nämlich ins Jahr 697, gefegt. Wie es scheint, hat Mariana dieser Meinung beigepflichtet, wenn er bemerkt, daß Witiza im zehnten Jahre der Regierung seines Vaters zum Krongehilfen angenommen worden. P. Peteau folgt ebendieser Zeitrechnung, jedoch mit dem unterschiede, daß er Egica's Gelangung zum Throne ins I. 688 segt. Grund der Rechnung von zehn Jahren, in welchem Zeitraume Egica, nach Peteau's Meinung, allein regiert habe, ist schwer ausfindig zu machen. Ferreras 2. Bd. S. 450 und 461 glaubt erwiesen zu haben, daß Peteau statt 688 habe 687 sehen müssen; s. die 4. Unmerkung dieses Artikels. 20) Ifidorus Pacensis und das Chron. Alphon's des Großen. Vergleiche Ferreras S. 461. 21) Lucas von Tuda. Vergleiche Joannis Vasaei Hispaniae 22) Nach der Chron, in den Scriptt. Rer. Hisp. p. 574. Er bemerkt ge= Zeitberechnung des Ferreras im October 700. gen die Zeitbestimmung, welche Mariana aufgestellt hat, Folgendes: Mariana seht Egica's Lebenslauf bis in den November des Jahres 701, vermuthlich aus der Ursache, die 15 RegierungsAber wenn seine jahre, die er ihm beilegt, heraus zu bekommen. Berechnung richtig sein sollte, würde man wenigstens annehmen müssen, daß Egica, da Mariana solches anführt, den 14. Nov. 687 vom Könige Ervigius zum Reichsgehilfen ernannt worden, den 14.

scheinlicheren Zeitrechnung der Andern kurz vor der Mitte
des Novembers 701 zu Toledo eines natürlichen Todes,
und ward daselbst ehrenvoll begraben. Ihm folgte sein
Sohn Witiza auf dem westgothischen Throne. Die Art
und Weise, wie Witiza den Anfang seiner Regierung be-
zeichnete, ist auch für Egica's Geschichte merkwürdig, weil
fie Licht zugleich auf die Regierungsweise Egica's zurück-
wirft, wenn nämlich begründet ist, was die Geschicht-
schreiber über Witiza's erste Regierungsschritte erzählen.
Als dieser seinem Vater auf dem Throne folgte, war er
zwar der Geschlechtslust ergeben, aber sehr mild, und
bemühte sich, diejenigen, welche sein Vater verbannt,
nicht blos wieder, sondern auch als Vasallen einzusehen.
Das schwere Joch, welches der Vater auferlegt hatte,
erleichterte er, und die, welchen der Vater den vaterlän
dischen Boden versagt hatte, begnadigte er und sehte sie
in den vorigen glücklichen Stand wieder ein; endlich rief
er Alle zusammen, und selbst verbrannte er die Urkunden,
im Betreff der fiscalischen Abgaben, welche sein Vater
arglistig geschmiedet hatte 23), unter den Augen Aller, und
oder 15. Nov. 701 gestorben, welches 14 Jahre, einige Tage mehr
oder weniger betragen würde. Wie könnte man sich dessen überre-
den,
wenn Mariana versichert, daß Witiza den 15. Nov. 701 ge=
falbt worden sei? denn wie sollte es möglich sein, daß diese Feier-
lichkeit noch vor Beerdigung des verstorbenen Königs stattgehabt ha=
ben sollte. Doch hat vielleicht Mariana dem Egica nur 14 Jahre
beigelegt, weil Witiza's erstes Jahr, als er zum Reichsgehilfen an-
genommen ward, mit einem Theile des zehnten und einem Theile
des eilften Jahres Egica's verstrich, und so ferner, nåmlich auf
diese Weise, daß Mariana, da er im zehnten Jahre des Egica Wi-
tiza's zugefellung als Mitregenten und im fünften Jahre derselben
Egica's Tod bestimmt, zwei verschiedene Data angenommen hat,
welche, im strengsten Sinne genommen, nur 14 Jahre betragen.
De Masden (T. X.) führt S. 316 aus dem Chron. de Vulsa die-
fes an: Ervigius Rex regnavit an. VII. diebus XXV. (usque
ad diem V. id. Novemb., wie De Masden selbst hinzuseht), in quo
die, in ultima aegritudine positus elegit sui successorem in regno
gloriosum nostrum Dominum Egicam et allero die, quod fuit
XVII. Kal. Decembr. sexta feria sic idem Dominus Ervigius
accepit poenitentiam et cunctos seniores absolvit, qualiter cum
jam dicto Principe glorioso Domino Egicane ad sedem Regni
sui in Toleto accederent. 3u dem, daß De Masden usque ad
diem V. idus Novembris aus eigener Zuthat in Parenthese seht,
bemerkt er T. X. p. 316. Not. 2, daß sich diese Zeit nothwendig
ergebe, da der Verfasser des Chron. de Vulsa sagt, daß Ervigius
den 15. Oct. 680 zu regieren angefangen und seine Regierung fie-
ben Jahre 25 Tage gedauert habe. 3u dem Altero die des Chron.
de Vulsa bemerkt De Masden (p. 316. Not. 3), daß es in dem
Latein jener Zeit an einem andern Tage bedeuten könne, und
Zu dem
nicht bestimmt den unmittelbar darauf folgenden Tag.
XVII. Kal. Decemb. gibt er S. 316 die Bemerkung, daß Aguirre
in seiner Chronolog. Reg. Goth. zwei Mal September für No-
vember schreibe, aber, wie klar sei, aus Irrthum, da Egica den
24. Nov. geweiht worden sei. Aus dem Chron. de Vulsa führt
De Masden (p. 136. 137) weiter an: Num. 33: Unctus est au-
tem Dominus noster Egica in Regno, in Ecclesia Sanctorum
Petri et Pauli Praetoriensis sub die VIII. Kal. Decemb. die
Dom. luna XIV. Era Decemb. die Domin. luna XIV. Era
DCCXXV (das ist im Jahre Christi 687). Aus dem Anhange
zum Chron. de Vulsa führt De Masden (p. 325) an: Num. 33.
Egica regnavit XIV annos, und bemerkt S. 330: Egica regierte
vom 9. oder 15. Nov., starb kurz vor der Mitte Novembers des
J. 701.

23) et postremo convocatis omnibus cautiones instrumentorum, quas pater in dolo confecerat, ipse in conspectu omnium 2*

Würden wieder eingeseht; welche Gnade unter Undern
Theudemunden zu Theil ward, den Wamba, Egica's
Dheim, bald darauf, als er zum Throne gelangt war,
auf Anrathen des Erzbischofs, seiner Palatinswürde ent

befreite fie nicht nur von dem unauflöslichen oder unbe
zahlbaren Bande der Leistungen an den Fiscus "), son-
dern stellte ihnen auch Alles wieder zu, was Egica con-
fiscirt hatte, und sehte die Vertriebenen wieder in das Pas
latinamt 25) ein. So schildert Roderich von Toledo, im seht hatte.
Roderich_von_Toledo,
Gegensaße zu dem milden Witiza, dessen Vater Egica
als Tyrann. Neuere, wie Mariana, sind dieser Schilde
rung gefolgt und haben namentlich auch an der Angabe
festgehalten, daß Egica, sobald er den Thron bestiegen,
feine Gemahlin aus Haß gegen deren Vater Ervigius
und auf Anrathen seines Oheims, des Wamba, verstoßen
habe. Aber nach Ferreras' Meinung zeugen die Sabun
gen der vorigen Kirchenversammlungen, zum Vortheile
der Königin und ihrer Kinder, das Gegentheil. Würden
überdies, fragt Ferreras, wenn sich Egica wirklich so er-
wiesen haben sollte, ihm die Våter so vieler, wäh-
rend seiner Regierung gehaltener, berühmter Kirchenver:
sammlungen, aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht an-
gerathen haben, seine Gemahlin wieder zu sich zu nehmen
und nach den Gesehen des Ehestandes mit ihr zu les
ben? Indessen wird hiervon kein Wort gesagt, weshalb
man schließen kann, daß dieser Vorwurf eine Verleum:
dung und eine Wirkung der Nachlässigkeit der Geschicht:
schreiber ist. Hieraus geht nach Ferreras hervor, daß
Mariana Unrecht gethan, sich auf eine derartige Fabel
einzulassen, welche gänzlich verworfen werden muß, wenn
man dem Egica und dem Wamba Recht widerfahren
lassen will, da beide Könige, sowol wegen ihrer christ
lichen als fittlichen Tugenden, in gleicher Hochachtung
gestanden. So nach Ferreras. Allerdings ist die Erzäh-
lung, daß Egica seine Gemahlin, die Tochter des Ervi-
gius, verstoßen habe, höchst ungewiß. Aber ebenso we
nig kann behauptet werden, daß die Sahungen der Kir
chenversammlungen, welche Egica halten ließ, zum Vor-
theil der Königin, der Tochter des Ervigius, gemacht seien,
da des Ervigius Tochter ja Cirilona hieß, und die Königin
zur Zeit der von Egica gehaltenen Kirchenversammlungen
Liubigitona genannt war. Um wahrscheinlichsten ist also die
Annahme, daß Cirilona bereits gestorben, als Egica den Thron
bestieg und Ervigius dennoch ihn zu seinem Nachfolger er
klärte, weil Egica von Cirilona Kinder, namentlich den
Witiza, hatte. Nach Ferreras (S. 463. §. 658) beschul-
digen Einige aus einem ebenso nichtigen Grunde, Egi
ca'n der Grausamkeit und daß er des Blutes seiner Un
terthanen nicht geschont habe. Um dieses falsche Vorges
ben umzustoßen, reicht nach der Meinung des genannten
Schriftstellers hin, daß man sich der Lobeserhebungen er
innere, welche ihm die Kirchenversammlungen beigelegt
haben; und aus denen erhelle, daß er einer großen An-
zahl Personen besondere Gnade erwiesen, indem er eini
gen ihre Fehler verziehen, und andere in die verlorenen
digno incendio concremavit. Roderici Toletani De reb. Hisp.
Lib. III. p. 189.

24) et non solum liberos reddidit ab insolubili vinculo cautionum etc. cautio und cautum bedeutet nåmlich in den spanis schen Urkunden und bei den spanischen Geschichtschreibern den königlichen Fiscus und die Verbindlichkeiten der Unterthanen gegen denfelben. Vergl. Du Fresne, Glossar. Lat. unter cautio und cautum, und das spanische coto. 25) officium palatinum.

Aber aus den Lobpreisungen des Concils läßt sich nur dieses mit Sicherheit schließen, daß Egica sich nicht gegen Alle hart bewies, und daß er sich namentlich gegen die Bischöfe gütig bezeigte. Spanien war, als Egica den Thron bestieg, von zwei Parteien zerrissen. Er mußte also, um sich auf dem Throne zu behaupten, die eine unterdrücken. Faßte man ihn von dieser Seite auf, so konnte er bei übertreibung der Geschichtschreiber leicht als ein Tyrann überhaupt geschildert werden. Ferreras, welcher zu viel Gewicht auf die Lobpreisungen Egica's durch die Kirchenversammlungen, die er in seiner Hauptstadt halten ließ, legt, will doch auch dieses nicht aufgeben, was die Geschichtschreiber von Witiza's mildem Regierungsantritte erzählen, und darum sagt er, Witiza habe allen Völkern der Monarchie den Rückstand der Abgaben erlassen und alle Register über dieselben ins Feuer geworfen. Aber die Geschichtschreiber reden nicht von rückständigen Abgaben, sondern davon, daß Egica, zu Gunsten des Fiscus, falsche Urkunden geschmiedet habe 26). Nicht so einseitig und befangen, als Ferreras, urtheilt De Masden von Egica, indem er Folgendes bemerkt: Über den Charakter dieses Fürsten haben die Neueren sehr verschieden gesprochen, die Einen loben ihn als einen ausgezeichneten König, die Andern malen ihn mit grellen Farben als den verabscheuungswürdigsten Tyrannen. Das 16. Concil von Toledo, welches im sechsten Jahre seiner Regierung gehalten wart, sagt 2), daß der König Egica von brennendem Eifer in Glaubenssachen war, erklärter Feind aller Keßer und Ungläubigen, eifrig bemüht um den Ruhm Gottes und feiner Kirche, liebend, sich mit heiligen Angelegenheiten zu beschäftigen, gewissenhaft in Erfüllung seiner Pflichten, ferner, daß er weislich die Last der Tribute 2) ermäßigte, die Kirchen mit vielen Schenkungen bereicherte, mit Großmuth seinen Feinden. verzieh, und mit ganzer Glaubenspflicht das Wohl der Kirche und der Völker besorgte. Gewiß ist, daß von den einem lebenden Fürsten gegebenen Lobeserhebungen nach der allgemeinen Regel der größere Theil abgezogen werden muß; aber wenn sie von sehr autorisirten Personen, wie die Bischöfe des Nationalconcils sind, kommen, erhalten sie eine größere Stärke, und eine viel größere noch, wenn sie, wie in unserem Falle geschieht, besondere Handlungen speciell aufführen, denn die Schmeichelei ges fällt sich sehr in Allgemeinheiten, welche die Lüge leicht verdecken können. Dieses ist das Ganze, was zu Gunsten Egica's gesagt werden könnte. Auf der andern Seite nennen Ifidorus Pacenfis ") und Don Rodrigo Ximenez 30), welche Juan Magno und andere Neuere copirt

26) f. die 23. und 24. Unmerkung dieses Art. 27) Concilium XVI. Toletanum Can. 8. p. 742. 28) Nämlich, wie der Zusammenhang lehrt, erließ Egica die Tribute, welche die Kir: chengüter an ihn oder den königlichen Fiscus zahlen mußten. 29) Isidorus Pacensis, Chron. No. 25 et 29. p. 294 et 296. 30) Roderici Toletani De rebus Hispaniae. Lib. III. Cap. 14. P. 189.

haben, Egica'n einen Verfolger der Gothen, und sagen, daß er tyrannisch regierte, indem er viele Familien ins Eril trieb, die Güter der Reichen confiscirte, die Tribute und Auflagen vermehrte und selbst die Schriften und Ur kunden zu Gunsten des Fiscus verfälschte, damit er als Gläubiger vieler Stücke erschien, welche sie ihm nicht schuldig waren. Wenn man aus Mangel älterer Schriftsteller dem Isidorus Pacensis und dem Erzbischofe von Toledo, einem Schriftsteller des 13. Jahrh., Glauben schenken muß, so wird man gezwungen sein, zu sagen, daß der Konig Egica in den ersten Jahren seiner Regie: rung die Lobsprüche des Nationalconcils verdiente, und daß er in der Folge fich von Begierde hinreißen ließ und die Ungerechtigkeiten beging, welche ihm zugeschrieben werden. So nach De Masden ). Aber wie aus Egis ca's Fragen, im Betreff seiner beiden Eide, welche er dem ersten Concile vorlegte, hervorgeht, beabsichtigte er fogleich die Gegenpartei Wamba's, nämlich seine Schwie germutter und seine Schwäger, zu verfolgen, und das Concil entschied die Fragen, wie er sie entschieden wissen wollte. Es scheint, daß Egica eben in den ersten Regierungsjahren die gothischen Großen verfolgte, welche an der Entsegung Wamba's Theil genommen hatten. Lucas von Tuda gibt Egica'n das Lob eines weisen und geduldigen Mannes. Nehmen wir dieses als richtig an, so ergeben fich wichtige Folgerungen. Egica mußte, da Spanien von zwei Parteien zerrissen war, um sich auf dem Throne zu behaupten, die Hauptgegner entfer

und war so, vermuthlich wider seinen Willen, zu Schritten der Grausamkeit gezwungen. Um aber durch fein Verfahren die Bischöfe nicht aufzureizen, mußte er diese durch große Schenkungen an die Kirchen zu gewin nen suchen, und sie waren dafür dankbar, gingen in feine Plane ein und überhäuften ihn überdies mit erkauf ten Lobeserhebungen. Besonders gewann er fie, indem er ihnen die Tribute, welche von den Kirchengütern an den Fiscus entrichtet werden mußten, erließ. Hierdurch aber schwächte er seine Einnahmen, und er mußte die Tribute, welche die übrigen Unterthanen von ihren Gütern an den Fiscus entrichten mußten, um so strenger eintreiben lassen. Bei Zweifeln, welche über die Größe der zu leistenden Tribute obwalteten, entschied er zu Gunsten des Fiscus, ließ in diesem Sinne die Urkunden ausstellen, und ein fol: ches Verfahren konnte leicht als Urkundenverfälschung ausgelegt werden. Egica würde demnach zwar nicht die Lobsprüche eines weisen Regenten, aber doch die eines Klugen Herrschers verdienen, der sich auch durch unerlaubte Mittel in den Stand sehte, die Geistlichkeit, die seine Stüße war, zu bereichern. Das Lob eines geduldigen Mannes, das ihm Lucas von Tuda ertheilt, verdiente er aber sicher im höchsten Maße, wenn man sich an die Habsucht und den Ehrgeiz der hohen Geistlichkeit des Mittelalters und darunter auch des Spanischen erinnert, und erwägt, daß es Egica'n gelang, die unerfáttlichen Ansprüche derselben zu befriedigen und sein Leben zu be schließen, ohne daß er sich mit ihr entzweite. Um dieses

31) Historia Critica de España p. 219.

auszuführen, hatte er die höchste Geduld vonnöthen, und fein beneidenswerthes Loos. Aber Egica wußte die Geistlichkeit nicht blos durch Schenkungen zu gewinnen, sondern richtete auch sein übriges Betragen gegen fie fo ein, daß er in ihren Augen als ein Frommer, im damaligen Sinne des Wortes, erscheinen mußte. So warf er sich auf dem 17. Concile von Toledo vor den versam= melten Våtern auf den Boden, empfahl sich ihren Gebeten und überreichte ihnen dann erst seine Schrift, mit dem Verlangen, daß sie im Betreff der Punkte, welche fie enthielt, ihn zufrieden stellen möchten. Der Geistlichkeit mußte sicher viel daran gelegen sein, einen König zu haben, der mit seinem Beispiele voranging und die Bischöfe so ehrte. Es war daher sehr natürlich, daß sie einen solchen König soviel als möglich nicht blos als einen priesen, der sich gegen die Kirche gütig bewies, sondern ihn auch als einen solchen darzustellen suchten, der die Völker, über die er herrschte, beglückte. Wir glauben daher, daß auf die Lobsprüche, welche die Kirchenversammlungen Egica'n ertheilen, nicht viel Gewicht zu legen ist, sondern, daß die versammelten Våter sie ihm ertheilt haben, weil es in ihrem Interesse lag, einen König zu erheben, der soviel für fie that. Ja! hatte einer der Bischöfe selbst auf dem Königsthrone gesessen, er hätte nicht besser zum Vortheile der Geistlichkeit handeln können, als es Egica that, der ganz in den Geist derselben einging, ihr Streben beförderte und der passender eine Bischofsmüße, einen Bischofsstab und erzbischöflichen Mantel, als eine Königskrone, ein Schwert und Scepter und einen Feldherrnmantel getragen hätte. Außer der Merkwürdigkeit, welche Egica in kirchengeschichtlicher Beziehung hat, bietet er nicht viel Bemerkenswerthes dar. So sehr sich Egica durch kirchlich fromme Handlungsweise auszuzeichnen suchte, so ist doch die Bezeichnung Pius, welche er auf den Münzen trägt, nichts Ausge zeichnetes, da sie auch seine Vorgänger auf dem Throne hatten, denn während Leowigild durch Justus und auf einer andern Münze durch Pius bezeichnet wird, ward für die auf ihn folgenden Könige die Benennung Pius gewöhnlich, welche dann auch sich auf Egica's Münzen findet "). Bekannt sind von ihm folgende Münzen: 1) die Münze von Toledo mit der Aufschrift + IN XPÍ NN EGICANV R† und auf der Kehrseite + TOLETO PIVS, das heißt In Christi nomine Egicanu(s) Rex Toleto (Toleti) Pius, sodaß also hier für Egica die Form Egicanus vorkommt; 2) die Münze von Narbona auf der Vorderseite † J. D. N. M. N. EGICA R+ und auf der Kehrseite † NARBONA PIVS, d. h. In Dei Nomine Egica Rex Narbona (Narbonae) Pius. 3) Die Münze von Toledo, auf welcher zugleich Witiza, Egica's Sohn, als Mitregent erscheint, mit der Aufschrift auf der Vorderseite: + IN DI NN EGIC R+,

[ocr errors]
[blocks in formation]
[blocks in formation]

Δ

M

o CFR, d. h. Wittiza Rex Consors Cesarot (Caesaris Augustae) Concordia Regni viget. 6) Die Münze von Merida auf der Vorderseite: † IN. D. N. HEGICA Rex, d. h. In Dei Nomine Hegica (Egica) REX, so daß wir hier Egica in der Form des H. Hauches haben, und auf der Kehrseite: WITIZA REX E†A, d. h. R Witiza Rex Emra (d. h. Emeritae, zu Merida) 3). (Ferdinand Wachter.) EGIDIUS, Magister Militum der Römer in Gal lien, ward von den Franken als Gegenkönig gegen den König Childerich aufgestellt. Da die alten Teutschen ihre Könige aus gewissen edlen Geschlechtern wählten, so könnte man es wahrscheinlich finden, daß Egidius seiner Abkunft nach ein Franke aus edlem Geschlechte gewesen, der in römischen Kriegsdiensten gestanden und, wie auch andere Teutsche, z. B. Flavius, Armin's Bruder, nicht mehr ei nen teutschen, sondern ausländischen Namen hatte. Aber wie man aus Gregorius von Tours schließt, war Egidius ein Römer, denn des Geschichtschreibers Worte 1): ex Romanis, deuten doch wol eher zugleich auf: aus der Zahl und von Seiten der Römer, als blos von Seiten derselben. Doch kann es freilich auch blos von Seiten der Römer heißen, denn im folgenden Capitel (Lib. II. Cap. 12) bezeichnet Gregor den Egidius durch: magister militum a republica missus. Die Neueren, welche blos den Gregor von Tours dabei berücksichtigt haben, z. B. Moreri (Dict. Hist. 11. Edit. Tom. III. p. 47), Joh. Jac. Hoffmann (Lex. Univers. Tom. I. p. 41) haben den Egidius als unbezweifelten Römer aufgestellt. Andere dagegen, z. B. der Verfasser der römischen Geschichte in der Allgem. Welthist. 14. Th. (Halle 1754.) S. 578. Daniel, Hist. de France Praef. (Amsterd. 1742.) T. I. p. CI find der brauchbaren Angabe gefolgt, nach welcher Egidius ein Einheimischer in Gallien oder von Nation oder Geburt ein Gallier war. Da sich Ger

33) über Egica's. Münzen f. Florez, Medallas. T. III. p. 274. 280. 281. 285. 286. Antonius Augustinus, Antiquitatum Romanarum Dialog. 6. p. 95. Faria et Sousa, Europa Portuguesa. T. I. P. III. Cap. 21. p. 368. De Masden, Colleccion prel. de lápidas y medallas del tiempo de los Godos p. 33-36.

1) Gregorius Turonen. Hist. Lib. II. Cap. 12 ap. Freher. Corp. Hist. Franc. T. II. p. 36 fagt: In Galliis autem Egidius ex Romanis magister militum datus est,

manen zu verschiedenen Zeiten und bei verschiedenen Gelegenheiten in Gallien niedergelassen haben, so könnte Egidius zwar in sofern ein Gallier sein, als er hier geboren, und nicht von römischer Abkunft sei; aber der Urheber jener brauchbareren Angabe könnte es doch nicht so genau genommen und den in Gallien unter den Galliern geborenen Germanen einen Gallier genannt haben, ungeachtet er eigentlich nicht von keltischer, sondern von germanischer Abkunft gewesen. Ließe sich diese Annahme anders darthun, als blos muthmaßlich aufstellen, so wåre das Räthsel, welches die Geschichtsorscher so sehr beschäf= tigt hat, nämlich wie die Franken in Gallien einen Fremdling zu ihrem Könige gemacht, gelöst, und die Wahl des Egidius zum Frankenkönige bote ein Seitenstück zu dem Cheruskerkönige Italus (f. d. Art.) dar. Wann Egidius Magister militum in Gallien geworden, gibt Gregor von Tours auf folgende Weise an. Nachdem er von dem Tode des Kaisers Avitus gehandelt hat, fährt er fort: Ihm folgte Martianus nach. In Gallien aber wurde aus der Zahl oder von Seiten der Römer Egidius als Magister militum gegeben 2). Hierauf handelt Gre= gor von dem Frankenkönige Childerich. Man sett des Egidius Ankunft als Magister militum in Gallien in das I. 4573) oder 458). Vorzüglich hat die Geschichtforscher des Egidius merkwürdiges Verhältniß zu den Franken, besonders zu Childerich, beschäftigt. Nach Vertreibung des Königs Childerich), erzählt Gregor von Tours, nahmen die Franken den von dem römischen Staate als Magister militum gesandten Egidius einmüthig zu ihrem Könige. Als dieser das achte Jahr über sie herrschte, so sandte jener treue Freund 6), nachdem er die Franken heimlich besänftigt hatte, Boten an Childe= rich mit jenem Stücke des getheilten Goldstückes, das er zurückbehalten hatte. Childerich erkannte das Wahrzeichen, daß er von den Franken verlangt würde, kehrte aus Thuringen zurück und ward wieder in sein Reich eingesetzt. Daß die Franken den Egidius vertrieben, sagt Gregor nicht, sondern redet nur von der Wiedereinsehung Childerich's in sein Reich, und läßt ungewiß, ob Egidius freiwillig wieder abtrat, oder nicht. Die Gesta Francorum Epitomata Cap. VII. ap. Freher. p. 59 bemerken je=

2) f. die Stelle des Gregor in der vorigen Anmerkung. 3) So Sismondi, Geschichte der Franzosen. 1. Bd. (Jena 1822.) S. 215. 4) So Ruinart, Annales Francici regni ap. Eccardum im Anhange zu den Leg. Sal. et Bip. p. 277. 5) s. hierüber Allgem. Encykl. d. W. u. K. 1. Sect. 16. Th. S. 317. 6) In den Worten Gregor's: Denique Franci hoc (Childerico) ejecto, Egidium sibi, quem superius magistrum militum a Republica missum diximus, unanimiter regem adsciscunt. Qui cum octavo anno super eos regnaret, amicus ille fidelis, pacatis occulte Francis, nuncios ad Childericum cum parte illa divisi solidi, quam retinuerat, mittit; darf das amicus ille fidelis nicht auf den Egidius bezogen werden, sondern geht auf den theuren Freund, den, wie Gregor weiter oben erzählt, Childerich, als er nach Thüringen ging, bei den Franken in Gallien mit dem Auftrage zurückließ, daß er die Gemüther der wüthigen Männer befánftigen möchte, und ihm einen Theil eines Goldstückes gab, das er als Wahrzeichen senden sollte, wenn er sicher in sein Land zurúckkommen könne. Gregor nennt diesen Freund nicht mit Namen. In den Gestis Francorum Epitomatis heißt er Wiomad.

doch: Childerich, zu den Franken zurückgekehrt, ward in fein Reich wieder eingefeßt. Egidius, den Fürsten der Römer, vertrieben sie aus ihrem Reiche, und bei Aimoin) erscheint die Erzählung dergestalt erweitert, daß Childerich mit Winomad *) vereint den Egidius in der Schlacht besiegt und aus dem Reiche zu entweichen_gezwungen habe. Ungeachtet die Gesta Francorum Epitomata gewöhnlich nur einen Auszug aus der Geschichte Gregor's von Tours enthalten, so sind sie doch hier umständlicher, als der genannte Geschichtschreiber. Dieser begnügt sich damit zu sagen, der treue Freund, den Childerich mit einem Stücke des getheilten Goldstückes als Wahrzeichen zurückgelassen, habe, als Egidius das achte Jahr über die Franken geherrscht, die Franken heimlich besänftigt gehabt, und nun das Wahrzeichen an Childe rich gesandt. Die Gesta Francorum Epitomata, welche Childerich's Freund, den dieser bei den Franken zurück läßt, Winomad nennen, erzählen Folgendes: Als Egidius, der Fürst der Römer, acht Jahre über die Franken ge herrscht, stellte sich Winomad, fein (des Egidius) Rath geber, als wenn er in vertrauter Freundschaft ein Bünd niß mit ihm eingehe, und ermahnte den Egidius, einige Franken durch Arglist zu unterdrücken. Egidius, auf sei nen Rath hörend, unternahm, fie mit List zu überwälti: gen. Jene fürchteten dieses, wurden von Wuth ergrif fen und erholten sich bei Winomad Rathes, was sie thun follten. Dieser sagt: Erinnert ihr euch nicht, wie die Römer euer Volk wegen eures Landes zu unterdrücken angefangen haben, und ihr euren tauglichen und thatkräftigen König vertrieben, und über euch diesen grausamen und hoffartigen und stolzen Soldaten des Kaisers der Römer erhoben habt? Ihr habt dieses ohne Überlegung gethan, habt nicht wohl, sondern übel gethan. Sie sagten: Weil er (Childerich) unsere Töchter ungefeßlich mis brauchte. Uns gereuet jedoch, dieses gegen unsern König gethan zu haben; möchten wir doch verdienen, ihn zu finden, und er sollte im Frieden über uns herrschen. Hierauf schickt Winomad Childerichen das Stück der getheilten Goldmünze als Wahrzeichen. Childerich kehrt zu den Franken zurück, und diese vertreiben Egidius, den Fürsten der Römer, aus ihrem Reiche. Die Umstände, welche der Verfasser der Gest. Francor. Ep. mehr hat, als Gregor von Tours, hat er wahrscheinlich aus Liedern geschöpft. Jedoch ist zweifelhaft, ob noch zu des VerFassers Zeit Lieder über Childerich vorhanden waren. Der Verfasser der Gest. Francor. Ep. kann auch selbst jene Angaben bei Gregor von Tours, die ihm zu wenig be fagten, durch eigene Zusäße erweitert haben, und er der Erfinder der Sage, wie Egidius auf Winomad's Rath Franken zu unterdrücken trachtet, selbst_sein. Auf keinen Fall jedoch hat diese umständlichere Erzählung in den Gestis Francorum geschichtlichen Werth, auch in dem Falle nicht, wenn er die Sage bereits vorfand, ja selbst Dann nicht, wenn er sie nicht aus mündlicher Angabe, fondern aus Liedern schöpfte; denn wenn es auch Anfangs

[blocks in formation]

geschichtliche Lieder über Childerich gab, so erging es ihnen doch spáter, wie den meisten geschichtlichen Liedern, daß fie untergingen und an ihre Stelle heldensagliche Lieder traten, sodaß zur Zeit des Verfassers der Gest. Francor. Epit. die Namen Childerich, Winomad und Egidius noch in frånkischen Liedern gelebt haben können; aber was sie über die Personen, welche sie besungen, enthielten, hatte nur saglichen Werth, obschon man an den Inhalt auch der heldensaglichen Lieder als angeblich Geschichtliches darbietend glaubte. Sehr ungewiß ist, ob sich die Sage von Egidius, Childerich und Winomad in der spåtern Zeit in Liedern fortgebildet, oder ob nicht vielmehr dasjenige, was Aimoin noch mehr, als die Gesta Francorum Epitomata bat, eigene Buthat des genannten oder eines andern Geschichtschreibers ist. Winomad, wie er bei Aimoin heißt, ist sehr listig und tauglich, fein Vorhaben, die Franken wieder günstig für Childerich zu stimmen, auszuführen. In Kurzem befestigt er sich in der Freundschaft des Egidius. Dieser hålt ihn für den innigsten seiner Freunde, und vertraut sich und alle seine Rathschläge ihm an. Winomad, welcher merkt, daß dem Egidius die Macht der Franken Verdacht einflößt, unterläßt nicht, die feindseligen Gesinnungen der Misgunst durch Worte, soviel er kann, zu häufen. Er überredet ihn, daß er die Franken durch die Last des Tributs unterdrücken müsse. Da er aber erwog, daß durch diese Unbill die Franken nicht gebeugt würden, sondern sie, wie sie begonnen hatten, Childerichen als des Hasses und den Egidius als der Würde werth ausriefen, so sprach er zu Egidius auf diese Weise: So kannst du die Halsstarrigkeit der Franken brechen, wenn du einige der Mächtig= sten durch das Schwert umbringst. Egidius beauftragt Winomad damit, und dieser erhält so eine günstige Gelegenheit, solchen, die er als gegen Childerich feindlich gefinnt erkannt hat, Verbrechen anzudichten und sie dem Egidius zur Bestrafung zu übersenden. Dieser läßt fie als des Verbrechens der verlegten kaiserlichen Majestát schuldig, hinrichten. Durch diese Grausamkeit des Köz nigs bewogen, bringen die Franken, welche Winomaden für frei von diesem Rathschlusse halten, ihre Klage bei diesem vor. Hierdurch verráth die fagliche Gestaltung, welche so leicht in Unwahrscheinlichkeit fällt, sich ganz. Wie hätte den Franken des Egidius vertrautes Verhält niß zu seinem Rathgeber Winomad verborgen bleiben können, und wie wåren sie im Stande gewesen, zu glauben, Winomad sei frei von dem Rathschlusse der Hinrichtung der mächtigsten Franken. Er hatte sie ja, wie dieselbe Sagenerzählung angibt, ihm zur Bestrafung gesandt. Es ist also ganz unglaublich, daß die Franken Winomaden für unbetheiligt an der Hinrichtung der mächtigsten Franken gehalten, und daß sie ihre Klage gegen Egidius bei ihm werden angebracht haben, bei ihm, der jene fränkischen Großen dem Egidius zur Bestrafung zugesandt hatte. Je mehr also die Sage ausgesponnen wurde, desto unwahrscheinlicher ist sie geworden. In der Haltung und Gestaltung, in welcher sie in den Gestis Francorum Epitomatis gegeben ist, trágt sie das Gepråge der Sagenhaftigkeit noch lange nicht in dem Maße,

« AnteriorContinua »