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ten zu machen. Er trug seine Absicht im I. 698 1) den Großen des Reichs vor, und diese waren, wie man annimmt, aus Erkenntlichkeit für seine weise und gelinde Regierung sehr geneigt, sich seinem Verlangen gemäß zu erweisen; oder, wenn nach einer andern Annahme, Egica ein Tyrann war, so willigten die eingeschüchterten Großen, aus Furcht vor seiner Rache, in die Erhebung sei nes Sohnes auf den Königsthron. Gewiß ist, daß Wis tiza, mit Einstimmung der Großen des Reichs, zu Egi ca's Mitregenten und Thronfolger erklärt ward. Um dieser Wahl mehr Festigkeit und Sicherheit zu geben und dem Witiza Übung in der Regierungskunft zu gestatten, seste ibn Egica als Regent über das ganze alte Gallecia, über jenes Reich, welches die Sweven gestiftet hatten. Witiza legte seine Hofhaltung in Tuda (Tuy) an, weil ihm die Lage dieser Stadt angenehm schien, und baute in dieser Gegend einige Luftschlösser 20). Nach Tuda hatte Egica den Herzog Fafila von Cantabrien verbannt, weil er der Sohn des Königs Cindaswint's war und Egica von ihm eine Empórung fürchtete. Egica's Sohn, Witiza, lebte mit Fafila's Gemahlin in unerlaubtem Umgange, und auf den Antrieb derselben gab der Ehebrecher dem berühmten Vater des noch berühmteren Pelagius, des Wiederherstellers Spaniens, einen tödtlichen Schlag mit einer Keule 2). Zur Zeit der beiden Könige Egica's und Witiza's, seines Sohnes, ward eine Kirchenversammlung zu Toledo gehalten, auf welcher der Erzbischof Felix von Toledo den Vorsik führte. Die Beschlüsse dieses Concils find verloren gegangen. Nur Isidor von Badajoz ge= denkt desselben. Nach der Vermuthung des Ferreras scheint es im I. 699 gehalten worden zu sein, weil es Egica aller Wahrscheinlichkeit nach zur Bestätigung der Wahl seines Sohnes zu seinem Nachfolger halten ließ, und weil es sehr glaublich ist, daß diese Genehmigung in diesem Jahre, welches unmittelbar auf Witiza's Er nennung zum Kronerben folgte, statthatte. Egica, von Alter gebeugt, starb nach der Zeitrechnung der Einen im Monat October des I. 700 22), oder nach der wahr

19) In dem Chron. des Alphonsus Magnus wird die Erhebung Bitiza's zum Mitregenten ein Jahr früher, nämlich ins Jahr 697, gesest. Wie es scheint, hat Mariana dieser Meinung beige pflichtet, wenn er bemerkt, daß Witiza im zehnten Jahre der Regierung seines Vaters zum Krongehilfen angenommen worden. P. Peteau folgt ebendieser Zeitrechnung, jedoch mit dem Unterschiede, daß er Egica's Gelangung zum Throne ins 3. 688 sezt. Der Grund der Rechnung von zehn Jahren, in welchem Zeitraume Egica, nach Peteau's Meinung, allein regiert habe, ist schwer ausfindig zu machen. Ferreras 2. Bd. S. 450 und 461 glaubt erwiesen zu haben, daß Peteau statt 688 habe 687 sehen müssen; s. die 4. Unmerkung dieses Artikels. 20) Ifidorus Pacensis und das Chron. Alphon's des Großen. Vergleiche Ferreras S. 461. 21) Sucas von Tuda. Vergleiche Joannis Vasaei Hispaniae Chron, in den Scriptt. Rer. Hisp. p. 574. 22) Nach der Zeitberechnung des Ferreras im October 700. Er bemerkt ge= gen die Zeitbestimmung, welche Mariana aufgestellt hat, Folgendes: Mariana fest Egica's Lebenslauf bis in den November des Jahres 701, vermuthlich aus der Ursache, die 15 Regierungsjahre, die er ihm beilegt, heraus zu bekommen. Aber wenn seine Berechnung richtig sein sollte, würde man wenigstens annehmen müssen, daß Egica, da Mariana solches anführt, den 14. Nov. 687 vom Könige Ervigius zum Reichsgehilfen ernannt worden, den 14.

scheinlicheren Zeitrechnung der Andern kurz vor der Mitte des Novembers 701 zu Toledo eines natürlichen Todes, und ward daselbst ehrenvoll begraben. Ihm folgte sein Sohn Witiza auf dem westgothischen Throne. Die Urt und Weise, wie Witiza den Anfang feiner Regierung bes zeichnete, ist auch für Egica's Geschichte merkwürdig, weil fie Licht zugleich auf die Regierungsweise Egica's zurückwirft, wenn námlich begründet ist, was die Geschichtschreiber über Witiza's erste Regierungsschritte erzählen. Als dieser seinem Vater auf dem Throne folgte, war er zwar der Geschlechtslust ergeben, aber sehr mild, und bemühte sich, diejenigen, welche sein Vater verbannt, nicht blos wieder, sondern auch als Vasallen einzusehen. Das schwere Joch, welches der Vater auferlegt hatte, erleichterte er, und die, welchen der Vater den vaterlåndischen Boden versagt hatte, begnadigte er und setzte sie in den vorigen glücklichen Stand wieder ein; endlich rief er Alle zusammen, und selbst verbrannte er die Urkunden, im Betreff der fiscalischen Abgaben, welche sein Vater arglistig geschmiedet hatte 23), unter den Augen Aller, und oder 15. Nov. 701 gestorben, welches 14 Jahre, einige Tage mehr oder weniger betragen würde. Wie könnte man sich dessen überreden, wenn Mariana versichert, daß Witiza den 15. Nov. 701 ge= salbt worden sei? denn wie sollte es méglich sein, daß diese Feierlichkeit noch vor Beerdigung des verstorbenen Königs stattgehabt has beigelegt, weil Witiza's erstes Jahr, als er zum Reichsgehilfen anben sollte. Doch hat vielleicht Mariana dem Egica nur 14 Jahre

genommen ward, mit einem Theile des zehnten und einem Theile des eilften Jahres Egica's verstrich, und so ferner, nåmlich auf diese Weise, daß Mariana, da er im zehnten Jahre des Egica Witiza's zugefellung als Mitregenten und im fünften Jahre derselben Egica's Tod bestimmt, zwei verschiedene _Data_angenommen hat, welche, im strengsten Sinne genommen, nur 14 Jahre betragen. De Masden (T. X.) führt S. 316 aus dem Chron. de Vulsa dieses an: Ervigius Rex regnavit an. VII. diebus XXV. (usque ad diem V. id. Novemb., wie De Masden selbst hinzufest), in quo die, in ultima aegritudine positus elegit sui successorem in regno gloriosum nostrum Dominum Egicam et altero die, quod fuit XVII. Kal. Decembr. sexta feria sic idem Dominus Ervigius accepit poenitentiam et cunctos seniores absolvit, qualiter cum jam dicto Principe glorioso Domino Egicane ad sedem Regni sui in Toleto accederent. 3u dem, daß De Masden usque ad diem V. idus Novembris aus eigener Zuthat in Parenthese sest, bemerkt er T. X. p. 316. Not. 2, daß sich diese Zeit nothwendig ergebe, da der Verfasser des Chron. de Vulsa sagt, daß Ervigius den 15. Oct. 680 zu regieren angefangen und seine Regierung fieben Jahre 25 Tage gedauert habe. Zu dem Altero die des Chron. de Vulsa bemerkt De Masden (p. 316. Not. 3), daß es in dem Latein jener Zeit an einem andern Tage bedeuten könne, und nicht bestimmt den unmittelbar darauf folgenden Tag. Zu dem XVII. Kal. Decemb. gibt er S. 316 die Bemerkung, daß Aguirre in seiner Chronolog. Reg. Goth. zwei Mal September für November schreibe, aber, wie klar sei, aus Irrthum, da Egica den 24. Nov. geweiht worden sei. Aus dem Chron. de Vulsa führt De Masden (p. 136. 137) weiter an: Num. 33: Unctus est autem Dominus noster Egica in Regno, in Ecclesia Sanctorum Petri et Pauli Praetoriensis sub die VIII. Kal. Decemb. die Dom, luna XIV. Era Decemb. die Domin. luna XIV. Era DCCXXV (das ist im Jahre Christi 687). Aus dem Anhange zum Chron. de Vulsa führt De Masden (p. 325) an: Num. 33. Egica regnavit XIV annos, und bemerkt S. 330: Egica regierte vom 9. oder 15. Nov., starb kurz vor der Mitte Novembers des I. 701.

23) et postremo convocatis omnibus cautiones instrumentorum, quas pater in dolo confecerat, ipse in conspectu omnium

befreite fie nicht nur von dem unauflöslichen oder unbe: zahlbaren Bande der Leistungen an den Fiscus "), son: dern stellte ihnen auch alles wieder zu, was Egica confiscirt hatte, und sehte die Vertriebenen wieder in das Palatinamt 2) ein. So schildert Roderich von Toledo, im Gegensahe zu dem milden Witiza, dessen Vater Egica als Tyrann. Neuere, wie Mariana, sind dieser Schilde rung gefolgt und haben namentlich auch an der Angabe festgehalten, daß Egica, sobald er den Thron bestiegen, seine Gemahlin aus Haß gegen deren Vater Ervigius und auf Anrathen seines Dheims, des Wamba, verstoßen habe. Aber nach Ferreras' Meinung zeugen die Sahungen der vorigen Kirchenversammlungen, zum Vortheile der Königin und ihrer Kinder, das Gegentheil. Würden überdies, fragt Ferreras, wenn sich Egica wirklich so erwiesen haben sollte, ihm die Váter so vieler, während seiner Regierung gehaltener, berühmter Kirchenversammlungen, aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht annach, nicht an: gerathen haben, seine Gemahlin wieder zu sich zu nehmen und nach den Gesezen des Ehestandes mit ihr zu le ben? Indessen wird hiervon kein Wort gesagt, weshalb man schließen kann, daß dieser Vorwurf eine Verleum dung und eine Wirkung der Nachlässigkeit der Geschicht: schreiber ist. Hieraus geht nach Ferreras hervor, daß Mariana Unrecht gethan, sich auf eine derartige Fabel einzulassen, welche gänzlich verworfen werden muß, wenn man dem Egica und dem Wamba Recht widerfahren lassen will, da beide Könige, sowol wegen ihrer christ lichen als fittlichen Tugenden, in gleicher Hochachtung gestanden. So nach Ferreras. Allerdings ist die Erzäh: lung, daß Egica seine Gemahlin, die Tochter des Ervis gius, verstoßen habe, höchst ungewiß. Aber ebenso we nig kann behauptet werden, daß die Sagungen der Kirchenversammlungen, welche Egica halten ließ, zum Vor: theil der Königin, der Tochter des Ervigius, gemacht feien, da des Ervigius Tochter ja Cirilona hieß, und die Königin zur Zeit der von Egica gehaltenen Kirchenversammlungen Liubigitona genannt war. Am wahrscheinlichsten ist also die Annahme, daß Cirilona bereits gestorben, als Egica den Thron bestieg und Ervigius dennoch ihn zu seinem Nachfolger er: klärte, weil Egica von Cirilona Kinder, namentlich den Witiza, hatte. Nach Ferreras (S. 463. §. 658) beschul digen Einige aus einem ebenso nichtigen Grunde, Egi ca'n der Grausamkeit und daß er des Blutes feiner Unterthanen nicht geschont habe. Um dieses falsche Vorge: ben umzustoßen, reicht nach der Meinung des genannten Schriftstellers hin, daß man sich der Lobeserhebungen er innere, welche ihm die Kirchenversammlungen beigelegt haben; und aus denen erhelle, daß er einer großen An: zahl Personen besondere Gnade erwiesen, indem er eini gen ihre Fehler verziehen, und andere in die verlorenen digno incendio concremavit. Roderici Toletani De reb. Hisp. Lib. III. p. 189.

24) et non solum liberos reddidit ab insolubili vinculo cautionum etc. cautio und cautum bedeutet nämlich in den spanischen Urkunden und bei den spanischen Geschichtschreibern den königlichen Fiscus und die Verbindlichkeiten der Unterthanen gegen denselben. Vergl. Du Fresne, Glossar, Lat. unter cautio und cautum, und das spanische coto. 25) officium palatinum.

Würden wieder eingeseht; welche Gnade unter Andern Theudemunden zu Theil ward, den Wamba, Egica's Dheim, bald darauf, als er zum Throne gelangt war, auf Anrathen des Erzbischofs, seiner Palatinswürde entfest hatte. Aber aus den Lobpreisungen des Concils läßt sich nur dieses mit Sicherheit schließen, daß Egica sich nicht gegen Alle hart bewies, und daß er sich na mentlich gegen die Bischöfe gütig bezeigte. Spanien war, als Egica den Thron bestieg, von zwei Parteien zerrissen. Er mußte also, um sich auf dem Throne zu behaupten, die eine unterdrücken. Faßte man ihn von dieser Seite auf, so konnte er bei übertreibung der Geschichtschreiber leicht als ein Tyrann überhaupt geschildert werden. Ferreras, welcher zu viel Gewicht auf die Lobpreisungen Egica's durch die Kirchenversammlungen, die er in seiner Hauptstadt halten ließ, legt, will doch auch dieses nicht aufgeben, was die Geschichtschreiber von Witiza's mildem Regierungsantritte erzählen, und darum sagt er, Witiza habe allen Völkern der Monarchie den Rückstand der Abgaben erlassen und alle Register über dieselben ins Feuer geworfen. Über die Geschichtschreiber reden nicht von rückständigen Abgaben, sondern davon, daß Egica, zu Gunsten des Fiscus, falsche Urkunden geschmiedet habe 6). Nicht so einseitig und befangen, als Ferreras, urtheilt De Masden von Egica, indem er Folgendes bemerkt: über den Charakter dieses Fürsten haben die Neueren sehr verschieden gesprochen, die Einen loben ihn als einen ausgezeichneten König, die Andern malen ihn mit grellen Farben als den verabscheuungswürdigsten Tyrannen. Das 16. Concil von Toledo, welches im sechsten Jahre feiner Regierung gehalten ward, sagt "), daß der König Egica von brennendem Eifer in Glaubenssachen war, er klärter Feind aller Keßer und Ungläubigen, eifrig bemüht um den Ruhm Gottes und seiner Kirche, liebend, sich mit heiligen Angelegenheiten zu beschäftigen, gewissenhaft in Erfüllung seiner Pflichten, ferner, daß er weislich die Laft der Tribute 25) ermäßigte, die Kirchen mit vielen Schenkungen bereicherte, mit Großmuth seinen Feinden verzieh, und mit ganzer Glaubenspflicht das Wohl der Kirche und der Völker besorgte. Gewiß ist, daß von den einem lebenden Fürsten gegebenen Lobeserhebungen nach der allgemeinen Regel der größere Theil abgezogen werden muß; aber wenn sie von sehr autorisirten Personen, wie die Bischöfe des Nationalconcils find, kommen, erhalten sie eine größere Stárke, und eine viel größere noch, wenn sie, wie in unserem Falle geschieht, besondere Handlungen speciell aufführen, denn die Schmeichelei ges fällt sich sehr in Allgemeinheiten, welche die Luge leicht verdeden können. Dieses ist das Ganze, was zu Gunsten Egica's gesagt werden könnte. Auf der andern Seite nennen Ifidorus Pacensis ") und Don Rodrigo Xime nez "), welche Juan Magno und andere Neuere copirt

26) f. die 23. und 24. Unmerkung dieses Art. 27) Concilium XVI. Toletanum Can. 8. p. 742. 28) Námlich, wie der Zusammenhang lehrt, erließ Egica die Tribute, welche die Kir 29) chengüter an ihn oder den königlichen Fiscus zahlen mußten. Isidorus Pacensis, Chron. No. 25 et 29, p. 294 et 296. 30) Roderici Toletani De rebus Hispaniae. Lib. III. Cap. 14. P. 189,

auszuführen, hatte er die höchste Geduld vonnöthen,
und fein beneidenswerthes Loos. Uber Egica wußte die
Geistlichkeit nicht blos durch Schenkungen zu gewinnen,
sondern richtete auch sein übriges Betragen gegen sie so
ein, daß er in ihren Augen als ein Frommer, im dama-
ligen Sinne des Wortes, erscheinen mußte. So warf
er sich auf dem 17. Concile von Toledo vor den versam
melten Vätern auf den Boden, empfahl sich ihren Gebe
ten und überreichte ihnen dann erst seine Schrift, mit
dem Verlangen, daß sie im Betreff der Punkte, welche
fie enthielt, ihn zufrieden stellen möchten. Der Geistlich-
keit mußte sicher viel daran gelegen sein, einen König zu
haben, der mit seinem Beispiele voranging und die Bi-
schöfe so ehrte. Es war daher sehr natürlich, daß sie
einen solchen König soviel als möglich nicht blos als ei
nen priesen, der sich gegen die Kirche gútig bewies, son-
dern ihn auch als einen solchen darzustellen suchten, der
die Völker, über die er herrschte, beglückte. Wir glauben
daher, daß auf die Lobsprüche, welche die Kirchenver-
sammlungen Egica'n ertheilen, nicht viel Gewicht zu le-
gen ist, sondern, daß die versammelten Våter sie ihm er:
theilt haben, weil es in ihrem Interesse lag, einen Kó-
nig zu erheben, der soviel für sie that. Ja! hätte einer
der Bischöfe selbst auf dem Königsthrone gesessen, er
hätte nicht besser zum Vortheile der Geistlichkeit handeln
können, als es Egica that, der ganz in den Geist ders
selben einging, ihr Streben beförderte und der passender
eine Bischofsmüße, einen Bischofsstab und erzbischöflichen
Mantel, als eine Königskrone, ein Schwert und Scepter
und einen Feldherrnmantel getragen hatte. Außer der
Merkwürdigkeit, welche Egica in kirchengeschichtlicher Be
ziehung hat, bietet er nicht viel Bemerkenswerthes dur.
So sehr sich Egica durch kirchlich fromme Handlungs-
weise auszuzeichnen suchte, so ist doch die Bezeichnung
Pius, welche er auf den Münzen trägt, nichts Ausges
zeichnetes, da sie auch seine Vorgänger auf dem Throne
hatten, denn während Leowigild durch Justus und auf
einer andern Münze durch Pius bezeichnet wird, ward
für die auf ihn folgenden Könige die Benennung Pius
gewöhnlich, welche dann auch sich auf Egica's Münzen
findet 22). Bekannt sind von ihm folgende Münzen: 1)
die Münze von Toledo mit der Aufschrift + IN XPI
NN EGICANV R+ und auf der Kehrseite + TOLETO
PIVS, das heißt In Christi nomine Egicanu(s) Rex
Toleto (Toleti) Pius, sodaß also hier für Egica die
Form Egicanus vorkommt; 2) die Münze von Nar-
bona auf der Vorderseite + J. D. N. M. N. EGICA
R+ und auf der Kehrseite NARBONA PIVS, d. h.
In Dei Nomine Egica Rex Narbona (Narbonae)
Pius. 3) Die Münze von Toledo, auf welcher zugleich
Witiza, Egica's Sohn, als Mitregent erscheint, mit der
Aufschrift auf der Vorderseite: IN DI NN EGIC R

haben, Egica'n einen Verfolger der Gothen, und sagen,
daß er tyrannisch regierte, indem er viele Familien ins
Eril trieb, die Güter der Reichen confiscirte, die Tribute
und Auflagen vermehrte und selbst die Schriften und Ur
kunden zu Gunsten des Fiscus verfälschte, damit er als
Gläubiger vieler Stücke erschien, welche sie ihm nicht
fchuldig waren. Wenn man aus Mangel álterer Schrift:
steller dem Isidorus Pacensis und dem Erzbischofe von
Toledo, einem Schriftsteller des 13. Jahrh., Glauben
schenken muß, so wird man gezwungen sein, zu sagen,
daß der König Egica in den ersten Jahren seiner Regie:
rung die Lobsprüche des Nationalconcils verdiente, und
daß er in der Folge sich von Begierde hinreißen ließ
und die Ungerechtigkeiten beging, welche ihm zugeschrieben
werden. So nach De Masden ). Aber wie aus Egi
ca's Fragen, im Betreff seiner beiden Eide, welche er
dem ersten Concile vorlegte, hervorgeht, beabsichtigte er
sogleich die Gegenpartei Wamba's, námlich seine Schwie-
germutter und seine Schwäger, zu verfolgen, und das
Concil entschied die Fragen, wie er sie entschieden wissen
wollte. Es scheint, daß Egica eben in den ersten Re-
gierungsjahren die gothischen Großen verfolgte, welche an
der Entfehung Bamba's Theil genommen hatten. Lucas
von Tuda gibt Egica'n das Lob eines weisen und gedul
digen Mannes. Nehmen wir dieses als richtig an, so
ergeben sich wichtige Folgerungen. Egica mußte, da
Spanien von zwei Parteien zerrissen war, um sich auf
dem Throne zu behaupten, die Hauptgegner entfer
nen, und war so, vermuthlich wider seinen Willen, zu
Schritten der Grausamkeit gezwungen. Um aber durch
fein Verfahren die Bischöfe nicht aufzureizen, mußte er
diese durch große Schenkungen an die Kirchen zu gewin
nen suchen, und sie waren dafür dankbar, gingen in
feine Plane ein und überhäuften ihn überdies mit erkauf
ten Lobeserhebungen. Besonders gewann er fie, indem
er ihnen die Tribute, welche von den Kirchengütern an
den Fiscus entrichtet werden mußten, erließ. Hierdurch aber
schwächte er seine Einnahmen, und er mußte die Tribute,
welche die übrigen Unterthanen von ihren Gütern an den
Fiscus entrichten mußten, um so strenger eintreiben lassen.
Bei Zweifeln, welche über die Größe der zu leistenden Tri-
bute obwalteten, entschied er zu Gunsten des Fiscus, ließ
in diesem Sinne die Urkunden ausstellen, und ein fol:
ches Verfahren konnte leicht als Urkundenverfälschung
ausgelegt werden. Egica würde demnach zwar nicht die
Lobsprüche eines weisen Regenten, aber doch die eines
Flugen Herrschers verdienen, der sich auch durch unerlaubte
Mittel in den Stand feste, die Geistlichkeit, die feine
Stüße war, zu bereichern. Das Lob eines geduldigen
Mannes, das ihm Lucas von Tuda ertheilt, verdiente
er aber sicher im höchsten Maße, wenn man sich an die
Habsucht und den Ehrgeiz der hohen Geistlichkeit des
Mittelalters und darunter auch des Spanischen erinnert,
und erwägt, daß es Egica'n gelang, die unersättlichen
Ansprüche derselben zu befriedigen und sein Leben zu be
schließen, ohne daß er sich mit ihr entzweite. Um dieses

31) Historia Critica de España p. 219.

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T

d. h. Witiza Rex Filius Regis Toleto (Toleti) Justus. 4) Die Münze von Tarragona, mit der Aufschrift auf der Vorderseite: † IN D. N. N. EGICA R+ R. C., d. h. In Dei Nomine Egica Regni Consors, und auf der Kehrseite: WITTIZA R† R. C. COA, d. h. Wittiza Rex Regni Consors Toleto (Tolecti) Concordia Regni. 5) Die Münze von Zaragoza: IN D. N. M. N. EGICA R+. C:, d. h. In Dei Nomine Egica Rex Consors, und auf der Kehrseite, WITTIZA R†. C:

S

Δ

R

M

o CFR, d. h. Wittiza Rex Consors Cesarot (Caesaris Augustae) Concordia Regni viget. 6) Die Münze von Merida auf der Vorderseite: + IN. D. N. HEGICA Rex, d. h. In Dei Nomine Hegica (Egica) REX, so daß wir hier Egica in der Form des H. Hauches haben, und auf der Kehrseite: WITIZA REX E‡A, d. h. Witiza Rex Emra (d. h. Emeritae, zu Merida) "3). (Ferdinand Wachter.) EGIDIUS, Magister Militum der Römer in Gallien, ward von den Franken als Gegenkönig gegen den König Childerich aufgestellt. Da die alten Teutschen ihre Könige aus gewissen edlen Geschlechtern wählten, so könnte man es wahrscheinlich finden, daß Egidius seiner Abkunft nach ein Franke aus edlem Geschlechte gewesen, der in römischen Kriegsdiensten gestanden und, wie auch andere Teutsche, z. B. Flavius, Armin's Bruder, nicht mehr ei nen teutschen, sondern ausländischen Namen hatte. Aber wie man aus Gregorius von Tours schließt, war Egidius ein Römer, denn des Geschichtschreibers Worte '): ex Romanis, deuten doch wol eher zugleich auf: aus der Zahl und von Seiten der Römer, als blos von Seiten derselben. Doch kann es freilich auch blos von Seiten der Römer heißen, denn im folgenden Capitel (Lib. II. Cap. 12) bezeichnet Gregor den Egidius durch: magister militum a republica missus. Die Neueren, welche blos den Gregor von Tours dabei berücksichtigt haben, 3. B. Moreri (Dict. Hist. 11. Edit. Tom. III. p. 47), Joh. Jac. Hoffmann (Lex. Univers. Tom. I. p. 41) haben den Egidius als unbezweifelten Römer aufgestellt. Andere dagegen, z. B. der Verfasser der römischen Geschichte in der Allgem. Welthist. 14. Th. (Halle 1754.) S. 578. Daniel, Hist. de France Praef. (Amsterd. 1742.) T. I. p. CI find der brauchbaren Angabe gefolgt, nach welcher Egidius ein Einheimischer in Gallien oder von Nation oder Geburt ein Gallier war. Da sich Ger

33) über Egica's Münzen f. Florez, Medallas. T. III. p. 274. 280. 281. 285. 286. Antonius Augustinus, Antiquitatum Romanarum Dialog. 6. p. 95. Faria et Sousa, Europa Portuguesa. T. I. P. III. Cap. 21. p. 368. De Masden, Colleccion prel. de lápidas y medallas del tiempo de los Godos p. 33-36.

1) Gregorius Turonen. Hist. Lib. II. Cap. 12 ap. Freher, Corp. Hist. Franc. T. II. p. 36 sagt: In Galliis autem Egidius ex Romanis magister militum datus est.

manen zu verschiedenen Zeiten und bei verschiedenen Ge legenheiten in Gallien niedergelassen haben, so könnte Egidius zwar in sofern ein Gallier sein, als er hier ge boren, und nicht von römischer Abkunft sei; aber der Urheber jener brauchbareren Angabe könnte es doch nicht so genau genommen und den in Gallien unter den Galliern geborenen Germanen einen Gallier genannt haben, ungeachtet er eigentlich nicht von keltischer, sondern von germanischer Abkunft gewesen. Ließe sich diese Annahme anders darthun, als blos muthmaßlich aufstellen, so wäre das Ráthsel, welches die Geschichtsorscher so sehr beschäftigt hat, nämlich wie die Franken in Gallien einen Fremdling zu ihrem Könige gemacht, gelöst, und die Wahl des Egidius zum Frankenkönige bote ein Seitenstück zu dem Cheruskerkónige Italus (f. d. Art.) dar. Wann Egidius Magister militum in Gallien geworden, gibt Gre gor von Tours auf folgende Weise an. Nachdem er von dem Tode des Kaisers Avitus gehandelt hat, fährt er fort: Ihm folgte Martianus nach. In Gallien aber wurde aus der Zahl oder von Seiten der Römer Egidius als Magister militum gegeben 2). Hierauf handelt Gregor von dem Frankenkönige Childerich. Man sezt des Egidius Ankunft als Magister militum in Gallien in das J. 457) oder 458). Vorzüglich hat die Geschicht forscher des Egidius merkwürdiges Verhältniß zu den Franken, besonders zu Childerich, beschäftigt. Nach Vertreibung des Königs Childerich), erzählt Gregor von Tours, nahmen die Franken den von dem römischen Staate als Magister militum gesandten Egidius einmüthig zu ihrem Könige. Als dieser das achte Jahr über sie herrschte, so sandte jener treue Freund ), nachdem er die Franken heimlich besänftigt hatte, Boten an Childerich mit jenem Stücke des getheilten Goldstückes, das er zurückbehalten hatte. Childerich erkannte das Wahrzeichen, daß er von den Franken verlangt wurde, kehrte aus Thuringen zurück und ward wieder in sein Reich eingescht. Daß die Franken den Egidius vertrieben, sagt Gregor nicht, sondern redet nur von der Wiedereinsetzung Childerich's in sein Reich, und läßt ungewiß, ob Egidius freis willig wieder abtrat, oder nicht. Die Gesta Francorum Epitomata Cap. VII. ap. Freher. p. 59 bemerken je

3)

2) s. die Stelle des Gregor in der vorigen Anmerkung. So Sismondi, Geschichte der Franzosen. 1. Bd. (Jena 1822.) S. 215. 4) So Ruinart, Annales Francici regni ap. Eccardum im Anhange zu den Leg. Sal. et Bip. p. 277. 5) f. hierüber Allgem. Encykl. d. W. u. K. 1. Sect. 16. Th. S. 317. 6) In den Worten Gregor's: Denique Franci hoc (Childerico) ejecto, Egidium sibi, quem superius magistrum militum a Republica missum diximus, unanimiter regem adsciscunt. Qui cum octavo anno super eos regnaret, amicus ille fidelis, pacatis occulte Francis, nuncios ad Childericum cum parte illa divisi solidi, quam retinuerat, mittit; darf das amicus ille fidelis nicht auf den Egidius bezogen werden, sondern geht auf den theuren Freund, den, wie Gregor weiter oben erzählt, Childerich, als er nach Thüringen ging, bei den Franken in Gallien mit dem Auftrage zurückließ, daß er die Gemüther der wüthigen Männer bes fánftigen möchte, und ihm einen Theil eines Goldstückes gab, das er als Wahrzeichen senden sollte, wenn er sicher in sein Land zurúckkommen tonne. Gregor nennt diesen Freund nicht mit Namen. In den Gestis Francorum Epitomatis heißt er Wiomad.

doch: Childerich, zu den Franken zurückgekehrt, ward in fein Reich wieder eingesett. Egidius, den Fürsten der Römer, vertrieben sie aus ihrem Reiche, und bei Aiz moin) erscheint die Erzählung dergestalt erweitert, daß Childerich mit Winomad") vereint den Egidius in der Schlacht besiegt und aus dem Reiche zu entweichen gezwungen habe. Ungeachtet die Gesta Francorum Epitomata gewöhnlich nur einen Auszug aus der Geschichte Gregor's von Tours enthalten, so sind sie doch hier umständlicher, als der genannte Geschichtschreiber. Dieser begnügt sich damit zu sagen, der treue Freund, den Childerich mit einem Stücke des getheilten Goldstückes als Wahrzeichen zurückgelassen, habe, als Egidius das achte Jahr über die Franken geherrscht, die Franken heimlich besänftigt gehabt, und nun das Wahrzeichen an Childe rich gesandt. Die Gesta Francorum Epitomata, welche Childerich's Freund, den dieser bei den Franken_zurück lágt, Winomad nennen, erzählen Folgendes: Als Egidius, der Fürst der Römer, acht Jahre über die Franken ge berrscht, stellte sich Winomad, sein (des Egidius) Rath geber, als wenn er in vertrauter Freundschaft ein Bund nig mit ihm eingehe, und ermahnte den Egidius, einige Franken durch Arglist zu unterdrücken. Egidius, auf sei nen Rath hörend, unternahm, sie mit List zu überwälti gen. Jene fürchteten dieses, wurden von Wuth ergrif fen und erholten sich bei Winomad Rathes, was sie thun follten. Dieser sagt: Erinnert ihr euch nicht, wie die Römer euer Volk wegen eures Landes zu unterdrücken angefangen haben, und ihr euren tauglichen und thatkráf tigen König vertrieben, und über euch diesen grausamen und hoffärtigen und stolzen Soldaten des Kaisers der Rö mer erhoben habt? Ihr habt dieses ohne Überlegung gethan, habt nicht wohl, sondern übel gethan. Sie sagten: Weil er (Childerich) unsere Töchter ungefeßlich mis brauchte. Uns gereuet jedoch, dieses gegen unsern König gethan zu haben; möchten wir doch verdienen, ihn zu finden, und er sollte im Frieden über uns herrschen. Hierauf schickt Winomad_Childerichen das Stück der getheilten Goldmünze als Wahrzeichen. Childerich kehrt zu den Franken zurück, und diese vertreiben Egidius, den Fürsten der Römer, aus ihrem Reiche. Die Umstände, welche der Verfasser der Gest. Francor. Ep. mehr hat, als Gregor von Tours, hat er wahrscheinlich aus Liedern geschöpft. Jedoch ist zweifelhaft, ob noch zu des Verfaffers Zeit Lieder über Childerich vorhanden waren. Der Verfasser der Gest. Francor. Ep. kann auch selbst jene Angaben bei Gregor von Tours, die ihm zu wenig be fagten, durch eigene Zusäße erweitert haben, und er der Erfinder der Sage, wie Egidius auf Winomad's Rath Franken zu unterdrücken trachtet, selbst sein. Auf keinen Fall jedoch hat diese umständlichere Erzählung in den Gestis Francorum geschichtlichen Werth, auch in dem Falle nicht, wenn er die Sage bereits vorfand, ja selbst dann nicht, wenn er sie nicht aus mündlicher Angabe, sondern aus Liedern schöpfte; denn wenn es auch Anfangs

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geschichtliche Lieder über Childerich gab, so erging es ihnen doch spáter, wie den meisten geschichtlichen Liedern, daß sie untergingen und an ihre Stelle heldensagliche Lieder traten, sodaß zur Zeit des Verfassers der Gest. Francor. Epit. die Namen Childerich, Winomad und Egidius noch in frånkischen Liedern gelebt haben können; aber was fie über die Personen, welche sie besungen, enthielten, hatte nur saglichen Werth, obschon man an den Inhalt auch der heldensaglichen Lieder als angeblich Geschichtliches darbietend glaubte. Sehr ungewiß ist, ob sich die Sage von Egidius, Childerich und Winomad in der spätern Zeit in Liedern fortgebildet, oder ob nicht vielmehr dasjenige, was Aimoin noch mehr, als die Gesta Francorum Epitomata bat, eigene Zuthat des genannten oder eines ans dern Geschichtschreibers ist. Winomad, wie er bei Aiz moin heißt, ist sehr listig und tauglich, sein Vorhaben, die Franken wieder günstig für Childerich zu stimmen, auszuführen. In Kurzem befestigt er sich in der Freundschaft des Egidius. Dieser hält ihn für den innigsten seiner Freunde, und vertraut sich und alle seine Rathschläge ihm an. Winomad, welcher merkt, daß dem Egidius die Macht der Franken Verdacht einflóßt, unterläßt nicht, die feindseligen Gesinnungen der Misgunst durch Worte, soviel er kann, zu häufen. Er überredet ihn, daß er die Franken durch die Last des Tributs unter drücken músse. Da er aber erwog, daß durch diese Unbill die Franken nicht gebeugt wurden, sondern sie, wie sie begonnen hatten, Childerichen als des Hasses und den Egidius als der Würde werth ausriefen, so sprach er zu Egidius auf diese Weise: So kannst du die Halsstarrigkeit der Franken brechen, wenn du einige der Mächtigsten durch das Schwert umbringst. Egidius beauftragt Winomad damit, und dieser erhält so eine günstige Ge= legenheit, solchen, die er als gegen Childerich feindlich gesinnt erkannt hat, Verbrechen anzudichten und sie dem Egidius zur Bestrafung zu übersenden. Dieser läßt sie als des Verbrechens der verletzten kaiserlichen Majestát schuldig, hinrichten. Durch diese Grausamkeit des Kónigs bewogen, bringen die Franken, welche Winomaden für frei von diesem Rathschlusse halten, ihre Klage bei diesem vor. Hierdurch verråth die sagliche Gestaltung, welche so leicht in Unwahrscheinlichkeit fällt, sich ganz. Wie hätte den Franken des Egidius vertrautes Verhält niß zu seinem Rathgeber Winomad verborgen bleiben können, und wie waren sie im Stande gewesen, zu glauben, Winomad sei frei von dem Rathschlusse der Hinrichtung der mächtigsten Franken. Er hatte sie ja, wie diefelbe Sagenerzählung angibt, ihm zur Bestrafung ge= sandt. Es ist also ganz unglaublich, daß die Franken Winomaden für unbetheiligt an der Hinrichtung der machtigsten Franken gehalten, und daß sie ihre Klage gegen Egidius bei ihm werden angebracht haben, bei ihm, der jene fränkischen Großen dem Egidius zur Bestrafung zugesandt hatte. Je mehr also die Sage ausgesponnen wurde, desto unwahrscheinlicher ist sie geworden. In der Haltung und Gestaltung, in welcher sie in den Gestis Francorum Epitomatis gegeben ist, trágt sie das Gepráge der Sagenhaftigkeit noch lange nicht in dem Maße,

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